Bundestagswahl - Rechte und Pflichten

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Bundestagswahl · Rechte und Pflichten für den Bürger

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland, bei der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Die Wahl findet in der Regel alle vier Jahre statt, wobei die nächste Wahl für den 23. Februar 2025 angesetzt ist.

Wahlrecht und Wahlpflicht:
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag:

  • Mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Es gibt in Deutschland keine Wahlpflicht, die Teilnahme an der Wahl ist freiwillig.

Wahlgrundsätze:
Die Bundestagswahl erfolgt nach fünf grundlegenden Prinzipien:

  • Allgemein: Alle wahlberechtigten Bürger dürfen wählen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Beruf.
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten werden direkt von den Wählern gewählt.
  • Frei: Wähler treffen ihre Entscheidung ohne Zwang oder Druck.
  • Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
  • Geheim: Die Stimmabgabe erfolgt vertraulich.

Wahlsystem:
Das deutsche Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl:

  • Erststimme: Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis
  • Zweitstimme: Wahl einer Parteiliste

Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag.

Rechte und Pflichten der Bürger:
Rechte:

  • Aktives Wahlrecht (Recht zu wählen)
  • Passives Wahlrecht (Recht, gewählt zu werden) ab 18 Jahren
  • Freie Wahlentscheidung
  • Geheime Stimmabgabe

Pflichten:

  • Es gibt keine rechtliche Wahlpflicht.
  • Es gibt nur eine moralische Verantwortung zur Teilnahme am demokratischen Prozess.

Die Bundestagswahl ist ein fundamentaler Bestandteil der deutschen Demokratie, bei der die Bürger ihre Vertreter für das Parlament wählen und somit die Staatsgewalt ausüben, wie es im Grundgesetz verankert ist.

Aberkennung des Wahlrechts:
In Deutschland kann das Wahlrecht nur durch einen Richterspruch für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren aberkannt werden. Dies ist bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten möglich, die die demokratische Ordnung oder die Sicherheit des Staates gefährden. Zu den Straftaten, die zu einem Entzug des Wahlrechts führen können, gehören:

  • Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
  • Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
  • Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
  • Wahlbehinderung, Wahlfälschung und Wahltäuschung
  • Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Abgeordnetenbestechung)
  • Sabotage an Verteidigungsmitteln und sicherheitsgefährdende nachrichtendienstliche Tätigkeit für eine ausländische Vereinigung
  • Vorbereitung eines Angriffskrieges

Die Aberkennung des Wahlrechts erfolgt nicht automatisch, sondern liegt im Ermessen des Gerichts. Voraussetzung ist in der Regel eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bzw. in einigen Fällen von mindestens einem Jahr. Es ist wichtig zu betonen, dass der Wahlrechtsausschluss nur bei diesen spezifischen politischen Straftaten möglich ist und nicht bei anderen schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag.

Überprüfung des Wahlrechts:
Die Überprüfung, ob jemand das Wahlrecht verloren hat, erfolgt hauptsächlich durch das Wählerverzeichnis und die damit verbundenen Prozesse:

  • Erstellung des Wählerverzeichnisses: Die Gemeindebehörde trägt die Wahlberechtigten 42 Tage vor der Wahl in das Wählerverzeichnis ein.
  • Einsichtnahme und Korrektur: Vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl können Wahlberechtigte die Daten im Wählerverzeichnis einsehen. In dieser Zeit können Fehler gemeldet und Widerspruch eingelegt werden.
  • Amtliche Berichtigung: Bei offenkundigen Unrichtigkeiten kann das Wählerverzeichnis auch nach der Einsichtsfrist von Amts wegen berichtigt werden.
  • Automatischer Ausschluss: Personen, die durch Richterspruch das Wahlrecht verloren haben, werden nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen oder daraus gestrichen.
  • Meldepflicht der Gerichte: Gerichte sind verpflichtet, Urteile, die zum Verlust des Wahlrechts führen, an die zuständigen Behörden zu melden.
  • Prüfung bei Umzug: Bei Umzügen wird geprüft, ob das Wahlrecht in der neuen Gemeinde besteht. In der Regel bleibt das Wahlrecht erhalten, wenn der Umzug innerhalb eines Jahres vor der Wahl erfolgt ist.
  • Antragstellung für Auslandsdeutsche: Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland müssen einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass nur berechtigte Personen an der Wahl teilnehmen können und der Verlust des Wahlrechts ordnungsgemäß berücksichtigt wird.

Überprüfung des Passiven Wahlrechts:
Das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt zu werden, kann in Deutschland bei bestimmten Straftaten entzogen werden.

Es gibt zwei Hauptszenarien für den Verlust des passiven Wahlrechts:

  • Automatischer Verlust:
  • Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen eines Verbrechens verliert der Verurteilte automatisch für fünf Jahre plus die Dauer der Freiheitsstrafe sein passives Wahlrecht. Dies gilt für alle Verbrechen, also Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind.

Gerichtlicher Entzug:
Ein Gericht kann bei bestimmten politischen Straftaten sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entziehen. Zu diesen Straftaten gehören:

  • Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
  • Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
  • Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
  • Wahlbehinderung, Wahlfälschung und Wahltäuschung
  • Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Abgeordnetenbestechung)
  • Sabotage an Verteidigungsmitteln
  • Sicherheitsgefährdende nachrichtendienstliche Tätigkeit für eine ausländische Vereinigung

Es ist wichtig zu beachten, dass der Entzug des passiven Wahlrechts nicht bei allen schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag möglich ist, sondern nur bei den oben genannten spezifischen Straftaten.

Der Verlust des passiven Wahlrechts hat weitere Konsequenzen: Die betroffene Person darf in dieser Zeit auch kein Mitglied einer Partei sein. Eine bestehende Parteimitgliedschaft erlischt somit automatisch.

Bundestagswahl 2025 · Rechte und Pflichten für den Bürger · Deutschland

Bundestagswahl - Rechte und Pflichten · AVENTIN Storys
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Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland, bei der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.

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Autor: N. N.

Bewertung des Redakteurs:
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Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland, bei der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.

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