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Eintritt

Eintritt – Eintritt steht für den Akt des Eintretens in ein Gebäude oder einen Raum; das Eintreten in eine Organisation (Partei, Verein, Gemeinschaft etc.) als Mitglied; Gebühr für das Betreten einer zahlungspflichtigen Veranstaltung oder den Eingangsteil eines Tanzes, Ballettes, eines Essens oder eines anderen Ereignisses.

Vor dem Gesetz Parabeln

Vor dem Gesetz

Vor dem Gesetz - Franz Kafka - Parabel - Recht - Vor dem Gesetz steht ein Türhüter. Zu diesem Türhüter kommt ein Mann vom Land und bittet um