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Eintritt

Eintritt – Eintritt steht für den Akt des Eintretens in ein Gebäude oder einen Raum; das Eintreten in eine Organisation (Partei, Verein, Gemeinschaft etc.) als Mitglied; Gebühr für das Betreten einer zahlungspflichtigen Veranstaltung oder den Eingangsteil eines Tanzes, Ballettes, eines Essens oder eines anderen Ereignisses.

Vor dem Gesetz Parabeln

Vor dem Gesetz

Vor dem Gesetz - Franz Kafka - Parabel - Recht - Vor dem Gesetz steht ein Türhüter. Zu diesem Türhüter kommt ein Mann vom Land und bittet um Eintritt in das Gesetz. Aber der Türhüter sagt, dass er ihm jetzt den Eintritt nicht gewähren könne.