Der kluger Richter – Johann Peter Hebel – Kurzgeschichte
Ein reicher Mann hatte eine beträchtliche Geldsumme, welche in ein Tuch eingenäht war, aus Unvorsichtigkeit verloren.
Er machte daher seinen Verlust bekannt und bot, wie man es zu tun pflegt, dem ehrlichen Finder eine Belohnung von hundert Talern an.
Da kam bald ein offensichtlich guter und ehrlicher Mann daher gegangen.
»Dein Geld habe ich gefunden. Dies wird’s wohl sein! So nimm denn dein Eigentum zurück!« So sprach er mit dem Blick eines gar ehrlichen Mannes und eines guten Gewissens, und das war schön so.
Der andere machte auch ein fröhliches Gesicht, aber nur, weil er sein verloren geschätztes Geld wieder hatte. Denn wie es um seine Ehrlichkeit aussah, das wird sich bald zeigen.
Er zählte das Geld und dachte unterdessen geschwind nach, wie er den treuen Finder um seine versprochene Belohnung bringen könnte.
»Guter Freund«, sprach er hierauf, »es waren eigentlich achthundert Taler in dem Tuch eingenäht. Ich finde aber nur noch siebenhundert Taler. Ihr werdet also eine Naht aufgetrennt und eure hundert Taler Belohnung schon herausgenommen haben. Ich danke euch.«
Das war nicht schön. Aber wir sind auch noch nicht am Ende. Ehrlichkeit währt am längsten, und Unrecht schlägt seinen eigenen Herrn.
Der ehrliche Finder, dem es weniger um die hundert Taler als um seine unbescholtene Rechtschaffenheit ging, versicherte mehrmals, dass er das Päckchen so gefunden habe, wie er es bringe, und es so bringe, wie er es gefunden habe.
Am Ende kamen sie dennoch vor den Richter. Beide bestanden auch hier auf ihren Behauptungen, der eine, dass achthundert Taler eingenäht gewesen seien, der andere, dass er von dem Gefundenen nichts genommen und das Päckchen nicht geöffnet und unversehrt gelassen habe. Da war guter Rat teuer.
Aber der kluge Richter nun, der die Ehrlichkeit des einen und die schlechte Gesinnung des anderen im Voraus wohl zu kennen schien, griff die Sache so an: Er ließ sich von beiden über das, was sie aussagten, eine feste und feierliche Versicherung geben und tat hierauf folgenden Ausspruch:
»Demnach, wenn der eine von euch achthundert Taler verloren, der andere aber ein Päckchen mit nur siebenhundert Talern gefunden hat, so kann auch das Geld des letzteren nicht das nämliche sein, auf welches der erstere ein Recht hat.«
»Du, ehrlicher Freund, nimmst also das Geld, welches du gefunden hast, wieder zurück und behältst es in guter Verwahrung, bis der kommt, welcher nur siebenhundert Taler verloren hat.«
»Und dir da weiß ich keinen anderen Rat, als dass du dich geduldest, bis derjenige sich meldet, der deine achthundert Taler gefunden hat.«
So sprach der Richter, und dabei blieb es dann auch.
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Autor: Johann Peter Hebel
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